Hygienevorschriften | Kulturfreunde Bayreuth
Seit 70 Jahren sind wir ein engagierter Mitgestalter von Konzerten in Bayreuth, um Musik als Erlebnis für jede Generation neu und offen erfahrbar werden zu lassen. Sinfoniekonzerte, Kammermusik, Duo- und Solo-Abende sowie Kinderkonzerte organisieren wir mit international bekannten Künstlerinnen und Künstlern auf höchstem Niveau.
Klassik, Musik, klassische Musik, Konzerte, Events, Bayreuth, Kultur, Kunst, Klavier, Streicher, Violine
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Aktuelle Corona-Hygienevorschriften:

 

Für den Besuch der Veranstaltungen entfällt die Testpflicht. Es ist nun auch ohne einen Corona-Test möglich, Veranstaltungen zu besuchen.

 

In allen Spielstätten (auch auf den Sitzplätzen) gilt die FFP2-Maskenpflicht. Es muss zwischen allen Besuchern ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Bitte beachten Sie auch eventuelle Markierungen zum Leiten der Besucherströme.

 

Personen, die Kontakt zu COVID-19-Fällen innerhalb der letzten 14 Tage hatten oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen oder Symptome jedweder Schwere aufweisen, welche auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten können, werden von dem Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen.

 

Die Tickets werden bei allen Veranstaltungen bis auf Weiteres personenbezogen verkauft. Zu Zwecken der Nachverfolgung ist es untersagt, den dem Ticket zugeordneten Sitzplatz während der Veranstaltung zu wechseln. Wedeln und Fächern mit Programmheften ist nicht erlaubt. Bei Applaus ist von lauten Zurufen abzusehen.

 

Aufgrund der Möglichkeit kurzfristiger Änderungen bitten wir Sie, vor Konzertbeginn noch einmal die aktuell geltenden Regelungen einzusehen.

 

Stand 28.05.2021

Aktuelle Corona-Hygienevorschriften:

 

Für den Besuch der Veranstaltungen entfällt die Testpflicht. Es ist nun auch ohne einen Corona-Test möglich, Veranstaltungen zu besuchen.

 

In allen Spielstätten (auch auf den Sitzplätzen) gilt die FFP2-Maskenpflicht. Es muss zwischen allen Besuchern ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Bitte beachten Sie auch eventuelle Markierungen zum Leiten der Besucherströme.

 

Personen, die Kontakt zu COVID-19-Fällen innerhalb der letzten 14 Tage hatten oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen oder Symptome jedweder Schwere aufweisen, welche auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten können, werden von dem Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen.

 

Die Tickets werden bei allen Veranstaltungen bis auf Weiteres personenbezogen verkauft. Zu Zwecken der Nachverfolgung ist es untersagt, den dem Ticket zugeordneten Sitzplatz während der Veranstaltung zu wechseln. Wedeln und Fächern mit Programmheften ist nicht erlaubt. Bei Applaus ist von lauten Zurufen abzusehen.

 

Aufgrund der Möglichkeit kurzfristiger Änderungen bitten wir Sie, vor Konzertbeginn noch einmal die aktuell geltenden Regelungen einzusehen.

 

Stand 28.05.2021